Bei der Vermittlung von Kaufverträgen von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Erstauftraggeber (meist die Verkäufer) des Maklers mindestens die Hälfte der Provision tragen. Dadurch ist es nicht mehr möglich, dass Makler für Verkäufer provisionsfrei tätig werden. Wird der Makler nur für die Verkäufer tätig, kann der Käufer bis maximal zur Hälfte an der Provision beteiligt werden.
Aber es geht auch anders.
DIE BESONDERHEITEN DER REINEN INNENPROVISION
Beim Verkauf einer Immobilie bezahlt bei Vereinbarung der reinen Innenprovision nur der die Maklerin beauftragende Verkäufer eine Provision. Immer mehr Eigentümer entscheiden sich für einen Verkauf Ihrer Immobilie über die reine Innenprovision.
Die zahlreichen Vorteile werden im Folgenden dargelegt und wirken sich positiv auf den Verkaufserfolg aus.
- Von Anfang an herrscht Klarheit, dass die Maklerin ausschließlich die Interessen des Eigentümers vertritt, dadurch können gerichtliche Auseinandersetzung diesbezüglich vermieden werden.
- Die Immobilie wird „ohne weitere Käuferprovision“ angeboten. Dies wirkt sich positiv auf das Kaufinteresse aus und die potentielle Käuferzielgruppe vergrößert sich. Die Verkaufsphase wird beschleunigt.
- Während der Vermarktung kann die Adresse der Immobilie öffentlich genannt werden, sofern der Verkäufer einverstanden ist. Dies gibt potentiellen Interessenten die Möglichkeit, schon vor einem Besichtigungstermin ein näheres Kaufinteresse an der Immobilie besser einschätzen zu können.
- Der Käufer muss weniger Eigenkapital aufwenden, bzw. er kann mit seinem vorhandenen Eigenkapital mehr Fremdkapital über die Bank finanzieren. Wäre der Kauf für den Käufer provisionspflichtig, müsste die Provision aus dem Eigenkapital finanziert werden. Banken finanzieren den Kaufpreis, die Provision muss i.d.R. aus dem Eigenkapital fließen. Bei Vereinbarung der reinen Innenprovision mit dem Verkäufer, ist der Käufer oft in der Lage einen höheren Kaufpreis zu finanzieren.
- Die reine Innenprovision ist ein Bestandteil des gesamten Verkaufserlöses, aus welchem die Maklerin von Verkäuferseite bezahlt wird. Die Verkäuferprovision wird also nicht auf den Verkaufspreis oben aufgerechnet.
- Vertraglich kann geregelt werden, dass der Käufer vor Kaufvertragsabschluss die Innenprovision des Verkäufers bis maximal 50 % übernehmen kann. Der Verkaufspreis verringert sich dann um diesen Provisionsanteil, wodurch sich für den Käufer die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer verringert.