ABLAUF DER GUTACHTEN-TÄTIGKEIT
In einem ersten kostenlosen Informationsgespräch erfolgt die Klärung relevanter Fakten wie z.B. der Zweck und der Inhalt des Gutachtens.
Das Honorar für Privatgutachten ist grundsätzlich frei verhandelbar. In der Regel orientiere ich mich an den Honorartabellen der Sachverständigenverbände. Ein Honorarangebot für Ihr individuelles Sachverständigen-Gutachten erstelle ich Ihnen gerne. Die Vereinbarung einer pauschalen Vergütung ist grundsätzlich möglich.
Die Vergütung von Gerichtsaufträgen erfolgt nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Die für die Gutachtenerstattung notwendigen Unterlagen von Behörden beschaffe ich auf Wunsch gerne für Sie.