Die Berufsbezeichnung „Sachverständiger“ ist kein klassischer Ausbildungsberuf und ist gesetzlich nicht geschützt. Die Verwendung desselben steht daher grundsätzlich jeder Person offen. Achten Sie deshalb besonders auf die Qualifikation und Zertifizierung des Sachverständigen für die Bewertung Ihrer Immobilie.
Bei der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 handelt es sich um eine Personenzertifizierung mit europaweiter Anerkennung. Sie ist ein Beleg der besonderen und aktuellen Sachkunde und einer hohen persönlichen Integrität. Zertifizierte Sachverständige sind verpflichtet Ihre Sachkunde regelmäßig nachzuweisen.