Mit einer Umsetzungsrichtlinie hat der Gesetzgeber auf die Entscheidung der Europäischen Union reagiert, die europaweite Qualifikation von Sachverständigen über eine Norm zu regeln. Damit hat sich die EU explizit gegen die Übernahme des deutschen Modells "öffentliche Bestellung" und für einen freien Markt entschieden. Über die europaweite Anerkennung der Norm EN ISO/IEC 17024 hat die EU das in Deutschland geltende Monopol der Kammern bei der Zulassung von Sachverständigen endgültig gebrochen. Damit ist eine Gleichstellung des nach EN ISO/IEC 17024 zertifizierten und des öffentlichen bestellten Sachverständigen gegeben.