Es gibt vielfältige Situationen in denen Sie wissen wollen was Ihre Immobilie wert ist.
- Sie möchten eine Immobilie kaufen oder verkaufen: Für interne private Zwecke und zur ersten Orientierung reicht manchmal eine kostenlose Online-Bewertung. Die bessere Wahl wäre allerdings ein fundiertes Kurzgutachten (Gutacherliche Kurzstellungnahme) mit Ortsbegehung und Einsicht der notwendigen Unterlagen eines zertifizierten Gutachters, denn Online-Bewertungen sind lediglich sehr grobe und ungenaue Einschätzungen.
- Sie lassen sich scheiden, das Haus soll verkauft werden oder einer der Parteien übernimmt die Immobilie und möchte die andere Partei ausbezahlen. Geht die Scheidung einvernehmlich von statten, genügt ein Kurzgutachten. Kommt es allerdings zum Streit, der vor Gericht endet, brauchen Sie zwingend ein Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) eines zertifizierten oder öffentlich bestellten Gutachters. Nur diese werden von den Gerichten anerkannt.
- Sie möchten eine Immobilie kaufen oder verkaufen: Für interne private Zwecke und zur ersten Orientierung reicht manchmal eine kostenlose Online-Bewertung. Die bessere Wahl wäre allerdings ein fundiertes Kurzgutachten (Gutacherliche Kurzstellungnahme) mit Ortsbegehung und Einsicht der notwendigen Unterlagen eines zertifizierten Gutachters, denn Online-Bewertungen sind lediglich sehr grobe und ungenaue Einschätzungen.
- Sie lassen sich scheiden, das Haus soll verkauft werden oder einer der Parteien übernimmt die Immobilie und möchte die andere Partei ausbezahlen. Geht die Scheidung einvernehmlich von statten, genügt ein Kurzgutachten. Kommt es allerdings zum Streit, der vor Gericht endet, brauchen Sie zwingend ein Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) eines zertifizierten oder öffentlich bestellten Gutachters. Nur diese werden von den Gerichten anerkannt.
- Sie erben eine Immobilie und sind Teil einer Erbengemeinschaft. Ein Erbe möchte sich seinen Anteil ausbezahlen lassen oder die Immobilie soll verkauft werden. Bei einer einvernehmlichen Abwicklung reicht ein fundiertes Kurzgutachten um den Wert zu ermitteln.
Eine Online-Bewertung wäre hier zu ungenau und würde im weiteren Verlauf der Verkaufsverhandlungen schnell zu Streitpotential führen. Ist sich die Erbengemeinschaft von vornherein uneinig, ist ein Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) unbedingt zu empfehlen, da nur diese von Gerichten anerkannt werden. Verkehrswertgutachten werden von Gerichten anerkannt, wenn sie von zertifizierten Gutachtern erstattet werden.
Eine Online-Bewertung wäre hier zu ungenau und würde im weiteren Verlauf der Verkaufsverhandlungen schnell zu Streitpotential führen. Ist sich die Erbengemeinschaft von vornherein uneinig, ist ein Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) unbedingt zu empfehlen, da nur diese von Gerichten anerkannt werden. Verkehrswertgutachten werden von Gerichten anerkannt, wenn sie von zertifizierten Gutachtern erstattet werden.
- Das Finanzamt hat den Wert Ihrer Immobilie zu hoch angesetzt, z.B. bei Erbschaft, Bilanzierung, oder nach dem Verkauf (Spekulationssteuer). Dann benötigen Sie ein wertsenkendes Verkehrswertgutachten (Vollgutachten).
- Sie möchten Vermögen übertragen. Um betriebliches in Privatvermögen zu übertragen benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten (Vollgutachten).
Eine Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten den Wert einer Immobilie zu ermitteln:
Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) nach § 194 BauGB
- Verwendung: Gerichtliche Auseinandersetzung bei Scheidung oder Erbschaft, Zwangsversteigerung, Vorlage bei Behörden (z.B. Finanzamt, Vormundschaftsgericht, Nachlassgericht)
- Rechtssicher: Wird nur von zertifizierten oder öffentlich bestellten Sachverständigen von den Gerichten anerkannt
- Inhalt: Detaillierte und methodische Berechnung des Verkehrswertes nach § 194 BauGB mit ausführlicher Beschreibung und Begründung sowie Anlagen und Auszügen aus Registern
- Vorgehen: Wird erstattet nach eingehender Ortsbesichtigung und unter Berücksichtigung aller wertrelevanter Faktoren wie z.B. der bauliche Zustand des Gebäudes, die Lage des Grundstücks, Eintragungen im Grundbuch und im Baulastenverzeichnis, aktuelle Marktlage etc.
- Umfang: ca. 30 – 50 Seiten, je nach Bewertungsobjekt auch mehr
- Kosten: Das Honorar richtet sich in aller Regel nach dem Verkehrswert des Bewertungsobjekts, des Zeitaufwands sowie des Schwierigkeitsgrades (z.B. Berücksichtigung von Wohnrechten, Nießbrauch, Erbbaurecht, etc.) und ist angelehnt an die BVS-Richtlinie (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.) zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien.
Ab 2.300,00 € netto zzgl. 19% Mehrwertsteuer (2.737,00 € inkl. Mwst.). Auf Anfrage erhalten Sie gerne unsere aktuell gültige Honorartabelle.
Wichtig: Sachverständige bzw. Gutachter sind in Deutschland keine geschützten Berufsbezeichnungen. Verkehrswertgutachten werden auch von nicht geprüften und nicht zertifizierten Sachverständigen/Gutachtern angeboten. Vergewissern Sie sich daher, dass der Sachverständige/Gutachter zertifiziert oder öffentlich bestellt ist und eine ausreichende Vermögensschadenshaftpflicht besitzt, damit Vermögensschäden für Sie ausgeschlossen sind.
Kurzgutachten (Gutachterliche Kurzstellungnahme)
- Verwendung: Nur für private Verwendung geeignet, wie z.B. Immobilienkauf oder -verkauf, einvernehmliche Scheidung, einvernehmliche Erbschaft.
- Nicht rechtssicher: Wird von Gerichten und Behörden nicht anerkannt
- Inhalt und Vorgehen: Genauso fundiert (mit Objektbesichtigung und Überprüfung der Unterlagen) aber weniger umfassend als das Verkehrswertgutachten. Keine ausführliche Beschreibung der Lage, des Gebäudes oder der angewandten Wertansätze. Ersteinschätzung von Bauschäden und des Instandhaltungsstaus (grobe Schätzung)
- Umfang: ca. 15 – 20 Seiten
- Kosten: Die Investition beträgt 60 % der Kosten (des vorläufigen Verfahrensergebnisses) eines vergleichbaren ausführlichen Verkehrswertgutachtens (siehe oben) zuzüglich evtl. Wohnrechte, Nießbrauch, Altalsten etc. gemäß der jeweils gültigen Honorartabelle.
Gutachterliche Werteinschätzung
- Verwendung: Nur für interne private Zwecke. Geeignet für eine erste Einschätzung des Marktwertes einer Immobilie vor Kauf oder Verkauf. Nur für Standardimmobilien wie z.B. Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser. Ohne Berücksichtigung evtl. eingetragener Rechte und Belastungen.
- Nicht rechtssicher: Wird von Gerichten und Behörden nicht anerkannt
- Inhalt und Vorgehen: Ortsbesichtigung. Kurze Erläuterungen zu den durchgeführten Berechnungen. Angabe einer Wertspanne von .... bis.
- Kosten: je nach Größe, Aufbau und Zustand der Immobilie ab 975 € inkl. Mwst..
Online-Immobilienbewertung über diverse Portale
- Verwendung: nur für interne private Zwecke geeignet. Dient als erste Einschätzung manchmal vor einem Immobilienverkauf
- Nicht rechtssicher
- Inhalt: Ungenau, da i.d.R. ohne vorherige Objektbesichtigung und ohne Berücksichtigung individueller, den Kaufpreis beeinflussender Merkmale
- Vorgehen: Einfach und schnell, per E-Mail
- Meist kostenfrei
Schiedsgutachten
Ein Schiedsgutachten soll den zeit- und kostenaufwändigen Gang zum Gericht vermeiden und von den Parteien als verbindliche Entscheidung anerkannt werden (Schiedsgutachtenvereinbarung). Hierbei einigen sich die Parteien für einen unabhängigen, unparteiischen und qualifizierten Sachverständigen zur Erstattung eines Gutachtens für den erforderlichen Zweck.
Darüber hinaus gibt es noch die
Gutachterliche Stellungnahme, die allerdings nicht dazu dient, den umfassenden Wert der Immobilie zu ermitteln, sondern
- der Beantwortung einer konkreten Fragestellung zu einer Immobilie in freier Form und Länge oder
- zur Überprüfung eines bestehenden Gutachtens
Bei allen Gutachtenarten, außer bei der Online-Bewertung, erfolgt eine kostenlose Erstberatung, desweiteren ist 1 Ortsbesichtigung im Vertragsumfang enthalten.
- Verwendung: Gerichtliche Auseinandersetzung bei Scheidung oder Erbschaft, Zwangsversteigerung, Vorlage bei Behörden (z.B. Finanzamt, Vormundschaftsgericht, Nachlassgericht)
- Rechtssicher: Wird nur von zertifizierten oder öffentlich bestellten Sachverständigen von den Gerichten anerkannt
- Inhalt: Detaillierte und methodische Berechnung des Verkehrswertes nach § 194 BauGB mit ausführlicher Beschreibung und Begründung sowie Anlagen und Auszügen aus Registern
- Vorgehen: Wird erstattet nach eingehender Ortsbesichtigung und unter Berücksichtigung aller wertrelevanter Faktoren wie z.B. der bauliche Zustand des Gebäudes, die Lage des Grundstücks, Eintragungen im Grundbuch und im Baulastenverzeichnis, aktuelle Marktlage etc.
- Umfang: ca. 30 – 50 Seiten, je nach Bewertungsobjekt auch mehr
- Kosten: Das Honorar richtet sich in aller Regel nach dem Verkehrswert des Bewertungsobjekts, des Zeitaufwands sowie des Schwierigkeitsgrades (z.B. Berücksichtigung von Wohnrechten, Nießbrauch, Erbbaurecht, etc.) und ist angelehnt an die BVS-Richtlinie (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.) zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien.
Ab 2.300,00 € netto zzgl. 19% Mehrwertsteuer (2.737,00 € inkl. Mwst.). Auf Anfrage erhalten Sie gerne unsere aktuell gültige Honorartabelle.
Wichtig: Sachverständige bzw. Gutachter sind in Deutschland keine geschützten Berufsbezeichnungen. Verkehrswertgutachten werden auch von nicht geprüften und nicht zertifizierten Sachverständigen/Gutachtern angeboten. Vergewissern Sie sich daher, dass der Sachverständige/Gutachter zertifiziert oder öffentlich bestellt ist und eine ausreichende Vermögensschadenshaftpflicht besitzt, damit Vermögensschäden für Sie ausgeschlossen sind.
Kurzgutachten (Gutachterliche Kurzstellungnahme)
- Verwendung: Nur für private Verwendung geeignet, wie z.B. Immobilienkauf oder -verkauf, einvernehmliche Scheidung, einvernehmliche Erbschaft.
- Nicht rechtssicher: Wird von Gerichten und Behörden nicht anerkannt
- Inhalt und Vorgehen: Genauso fundiert (mit Objektbesichtigung und Überprüfung der Unterlagen) aber weniger umfassend als das Verkehrswertgutachten. Keine ausführliche Beschreibung der Lage, des Gebäudes oder der angewandten Wertansätze. Ersteinschätzung von Bauschäden und des Instandhaltungsstaus (grobe Schätzung)
- Umfang: ca. 15 – 20 Seiten
- Kosten: Die Investition beträgt 60 % der Kosten (des vorläufigen Verfahrensergebnisses) eines vergleichbaren ausführlichen Verkehrswertgutachtens (siehe oben) zuzüglich evtl. Wohnrechte, Nießbrauch, Altalsten etc. gemäß der jeweils gültigen Honorartabelle.
Gutachterliche Werteinschätzung
- Verwendung: Nur für interne private Zwecke. Geeignet für eine erste Einschätzung des Marktwertes einer Immobilie vor Kauf oder Verkauf. Nur für Standardimmobilien wie z.B. Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser. Ohne Berücksichtigung evtl. eingetragener Rechte und Belastungen.
- Nicht rechtssicher: Wird von Gerichten und Behörden nicht anerkannt
- Inhalt und Vorgehen: Ortsbesichtigung. Kurze Erläuterungen zu den durchgeführten Berechnungen. Angabe einer Wertspanne von .... bis.
- Kosten: je nach Größe, Aufbau und Zustand der Immobilie ab 975 € inkl. Mwst..
Online-Immobilienbewertung über diverse Portale
- Verwendung: nur für interne private Zwecke geeignet. Dient als erste Einschätzung manchmal vor einem Immobilienverkauf
- Nicht rechtssicher
- Inhalt: Ungenau, da i.d.R. ohne vorherige Objektbesichtigung und ohne Berücksichtigung individueller, den Kaufpreis beeinflussender Merkmale
- Vorgehen: Einfach und schnell, per E-Mail
- Meist kostenfrei
Schiedsgutachten
Ein Schiedsgutachten soll den zeit- und kostenaufwändigen Gang zum Gericht vermeiden und von den Parteien als verbindliche Entscheidung anerkannt werden (Schiedsgutachtenvereinbarung). Hierbei einigen sich die Parteien für einen unabhängigen, unparteiischen und qualifizierten Sachverständigen zur Erstattung eines Gutachtens für den erforderlichen Zweck.
Darüber hinaus gibt es noch die
Gutachterliche Stellungnahme, die allerdings nicht dazu dient, den umfassenden Wert der Immobilie zu ermitteln, sondern
- der Beantwortung einer konkreten Fragestellung zu einer Immobilie in freier Form und Länge oder
- zur Überprüfung eines bestehenden Gutachtens
Bei allen Gutachtenarten, außer bei der Online-Bewertung, erfolgt eine kostenlose Erstberatung, desweiteren ist 1 Ortsbesichtigung im Vertragsumfang enthalten.