Sibylle Schwarz

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Meine allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage meiner erfolgreichen Geschäftsbeziehungen. Sie bieten beiden Seiten Berechenbarkeit und Sicherheit und sind Ausdruck einer fairen Partnerschaft.

Vorbemerkung

Sämtliche Angebote erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Der Empfänger erkennt diese an, wenn er von diesen Angeboten Gebrauch macht.

1. Tätigkeitsbereich

Meine Maklertätigkeit umfasst den Nachweis oder die Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohnräumen und gewerbliche Räume.

2. Angebote

Meine Angebote erfolgen aufgrund der mir vom Auftraggeber erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf/Vermietung bleiben vorbehalten.

3. Form

Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass meine Tätigkeiten in Anspruch genommen werden.

4. Annahme

Die Annahme meiner Maklerdienste oder meine Angebotsangaben, sowie Auswertung von mir gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.

5. Sorgfalt

Ich verpflichte mich, die Aufträge mit Sorgfalt zu bearbeiten und werde alle Unterlagen – soweit mit der Durchführung  des Auftrages vereinbar – vertraulich behandeln.

6. Indiskretion

Der Auftraggeber verpflichtet sich  meine sämtlichen Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von meinen Mitteilungen, oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an mich die vereinbarte Gesamtprovision zu bezahlen, ohne dass es meinerseits eines Schadensnachweises bedarf.

7. Vorkenntnis

Falls dem Auftraggeber das durch mich nachgewiesene oder vermittelte Objekt bereits bekannt ist, muss er mir dies binnen einer Woche nach Erhalt, unter Beifügung des Nachweises, schriftlich durch Einschreiben zur Kenntnis bringen.

8. Mitteilung über abschlussbereite Interessenten.

Bei direkten Verhandlungen des Auftraggebers mit dem Vertragspartner (Interessenten) ist mir unverzüglich Mitteilung zu geben, wenn aufgrund der Vermittlung oder des Nachweises ein Abschluss bevorsteht, damit der notarielle Vertrag veranlasst wird.

9. Vertragsverhandlungen und  Vertragsabschluss

Erfolgen Vertragsverhandlungen und/oder der Vertragsabschluss ohne meine Anwesenheit, so ist der Kunde verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand aus auch die Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen.
Ich habe Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss, ein Termin ist mir daher rechtzeitig mitzuteilen, sowie auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, sowie diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklerprovision von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind mir umgehend bekanntzugeben.

10. Tätigwerden für den anderen Vertragspartner

Ich bin berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragspartner unentgeltlich oder entgeltlich tätig zu werden.

11. Versand von Angeboten

Bis auf Widerruf dürfen dem Interessenten weiter Objektangebote zugesandt werden. Für alle zukünftig von mir nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen Bedingungen.

12. Entstehung des Provisionsanspruches

Mein Provisionsanspruch besteht und wird fällig, sobald aufgrund meines Nachweises und/oder Vermittlung bezüglich eines von mir benannten Objektes ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet worden ist. Eine Mitursächlichkeit meiner Tätigkeit ist ausreichend.
Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt, beispielsweise Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung statt Kauf etc., sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich vom ursprünglichen Angebot abweicht. Das gleiche gilt, wenn ein anderes Geschäft als das beabsichtigte zustande kommt.
Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt.
Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der Vertrag aufgrund Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder ein Rücktrittsrecht ausgeübt wird, wenn die andere Partei den Rücktritt zu vertreten hat. Wird ein Anfechtungsrecht durch den Angebotsempfänger (mein Kunde) ausgeübt, das nicht durch arglistige Täuschung der anderen Partei begründet ist, tritt an Stelle unseres Provisionsanspruches ein Schadensersatzanspruch gegen den Anfechtenden.

13. Provisionssätze

Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist oder im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:
Bei Kauf beträgt die Provision für den Käufer 3 % des Gesamtverkaufspreises zuzügl. Mwst. (entspricht derzeit 3,57% inkl. Mwst.).
Bei Verkauf wird dem Verkäufer i.d.R. keine Provision berechnet, es sei denn es wird vertraglich etwas anderes vereinbart.
Bei Miete von Wohnraum beträgt die Provision für den Auftraggeber (Vermieter oder Mieter) 2,38 Nettokaltmieten (Gesamtmiete abzüglich Nebenkosten) inkl. Mwst.
Bei Miete von Gewerberaum beträgt die Provision für den Mieter 3 Nettokaltmieten zuzügl. Mwst.
Im Übrigen gelten die ortsüblichen Provisionssätze

14. Anpassung der Provision

Gelingt dem Verkäufer eine Erhöhung des ursprünglichen oder von mir niedriger ausgehandelten Kaufpreises, so errechnet sich die vorgenannte prozentuale Vergütung aus dem letzten Kaufpreis.

15. Schlüsselübergabe und Bezahlung der Provision

Die Schlüsselübergabe des vermittelten Objektes findet im Regelfall durch den Makler und erst nach Bezahlung der Maklerprovision statt. Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision gesamtschuldnerisch.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

17. Gerichtsstand

Kirchheim/Teck

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